Pflegerentenversicherung

Pflege auf den Punkt gebracht - egal ob durch Krankheit oder Unfall!


Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass Pflegebedürftigkeit vorliegt, wenn ein Mensch auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, ohne Hilfe die Verrichtungen des täglichen Lebens allein zu bewältigen und deshalb auf Mitmenschen angewiesen ist.
Die Hilfebedürftigkeit ist in drei Pflegestufen eingeteilt. Kriterium für die Unterteilung ist der täglich erforderliche Zeitaufwand für die Pflege. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundabsicherung und deckt nicht annähernd die durchschnittlichen Pflegekosten ab. Ein Blick auf die staatlichen Leistungen zeigen in allen Pflege- stufen hohe Versorgungslücken.

Eine gute (private) finanzielle Absicherung der Pflegebedürftigkeit ermöglicht eine Fortsetzung unseres selbstbestimmten Lebens.