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Sterbegeld ersatzlos gestrichen Im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 wurde das Sterbegeld zum 1.1.2004 ersatzlos gestrichen. Viele Bürger haben noch nicht realisiert, dass ihnen fast ein Drittel der Bestattungskosten gestrichen worden ist. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 26.9.2003 verabschiedeten Gesetzentwurf am 17.10.2003 zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1.1.2004 in Kraft. Der Abbau des Sterbegeldes als Baustein des Sozialstaates hat Geschichte. Vor 1989 wurden – einkommensabhängig – durchschnittlich 4.200 DM Sterbegeld gezahlt. Im Rahmen der Blüm´schen Gesundheitsreform 1989 wurde das Sterbegeld auf 2.100 DM mehr als halbiert; nach dem 1.1.1989 in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte haben keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld. Im Zuge der Euro-Umstellung zum 1.1.2002 wurde das Sterbegeld auf 1.050 EURO festgesetzt, was für die gesetzlichen Krankenkassen einem Umrechnungsvorteil zu Lasten der Leistungsempfänger von rd. 43 DM bedeutete. Schließlich halbierte die rot-grüne Bundesregierung zum 1.1.2003 das Sterbegeld auf 525 EURO. Mit der Gesundheitsreform 2004 entfällt das Sterbegeld nunmehr gänzlich. Zur Begründung der Streichung wird angeführt, dass zur Beitragssenkung im Gesundheitswesen der Entfall des Sterbegelds als versicherungsfremde Leistung erforderlich ist. Dieses Argument trifft nicht zu. Das Sterbegeld ist seit den Bismarck´schen Sozialreformen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fester Bestandteil der sozialen Leistungen. Es ist vom Gesetzgeber selbst den Krankenkassen als Leistungspflicht zugewiesen worden. Hinzu kommt, dass über Jahre bei der Beitragsberechnung für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse das Sterbegeld fester Bestandteil der Beitragskalkulation gewesen ist. Kurzer Hand wird den gesetzlich krankenversicherten Bürgern genommen, wofür sie jahrzehntelang Beiträge einbezahlt haben. Das Nachsehen haben insbesondere ältere Menschen, die häufig keine Möglichkeit mehr haben, den Wegfall des Sterbegeldes zu kompensieren. Die Folge wird ein Anstieg von Bestattungen sein, die durch die Sozialämter zu finanzieren sind. Der Wegfall des Sterbegeldes zwingt zu umfassender Eigenvorsorge. |
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