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Die Bestattungsvorsorge

Steigende kommunale Gebühren, Streichungen bei den Beihilfen der Krankenkassen, stagnierende Erwerbs- und Renteneinkommen - für immer mehr Bürger werden Bestattungskosten zur hohen Belastung. Denn im Todesfall müssen ohne Vorsorge die Bestattungskosten von den Angehörigen oder Erben in voller Höhe getragen werden.

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wurde 1989 das Sterbegeld für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich gestrichen. Nur für Mitglieder, die bereits 1988 versichert waren, wird noch ein Sterbegeld gezahlt.

In Zukunft muss deshalb bei einem Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers weitgehend verzichtet werden. Sie bleibt der eigenen Vorsorge oder den Hinterbliebenen überlassen. Eine Situation, die zu einem finanziellen Engpass führen kann.

Diese Belastung können Sie und Ihre Familie durch eine Sterbegeldversicherung abwenden, über die wir Sie gern ausführlich und selbstverständlich unverbindlich informieren.

Wir können Ihnen diese Absicherung über einen Versicherungsvertrag anbieten, das heißt:

  • ohne Gesundheitsfragen bis 5.400 € Versicherungssumme

  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr

  • mit entsprechend günstigen Beiträgen

  • ohne bürokratischen Aufwand

  • mit anteiliger Überschussbeteiligung

  • keine Wartezeit im Leistungsfall*

  • höhere Versicherungssummen sind möglich, bitte anfragen

* Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Versicherungssumme, jedoch sofortiger voller Versicherungsschutz bei Unfalltod.

Zusätzliche Bestattungsvorsorgebausteine wie

  • Gebührenpaket

  • Grabpflegepaket

können mitversichert werden


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