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Zahnersatz-Zusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet Ihnen für Zahnersatz lediglich 50 %, mit Bonusheft bis 65 % der GKV-Vertragsleistungen. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht erstattet. Minimieren Sie Ihren Eigenanteil:

Hochwertiger Zahnersatz auch ohne Vorleistung der GKV unabhängig von Erstattungssätzen. Zusammen mit einer eventuellen GKV-Leistung bis zu 80 % der erstattungsfähigen Kosten - ob Kronen, Brücken, Zahnprothesen, kostspielige Inlays oder Reparaturen.

O

BEISPIEL

 
Eintrittsalter (Jahre) 4 15 30 50
Beitrag männlich
monatlich in  €
7,92 12,96 20,00 24,04
Beitrag weiblich
monatlich in  €
8,78 14,44 22,33 25,76
 
   
   
   

 


Änderungen der Gesundheitsreform.  PDF (85 KB) Öffnen »

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